Wir führen nicht nur die Ihnen bekannten üblichen Notariatstätigkeiten wie Beglaubigungen und Errichtung notarieller Urkunden durch, sondern beraten Sie verschwiegen, objektiv und unparteiisch zwecks Streitvermeidung und Schaffung sicherer Rechtsverhältnisse unter anderem auf den Gebieten:
Liegenschaftsrecht
Die Beratung, Vertragserrichtung bzw. Errichtung einseitiger Erklärung und grundbücherliche Durchführung in Angelegenheiten wie
Erbrecht
Als Gerichtskommissär ist der Notar im Auftrag des Gerichts für die Durchführung des Verlassenschaftsverfahrens zuständig. Aus dieser Tätigkeit verfügt der Notar über besondere Kenntnisse im Erbrecht und Verlassenschaftsverfahren.
Zu den Leistungen in diesen Bereichen zählen insbesondere die Beratung, Errichtung und Registrierung im Zentralen Testamentsregister des Österreichischen Notariates von
Personenvorsorge
Zu den Leistungen zählen insbesondere die Beratung, Errichtung und Registrierung folgender Urkunden:
Unternehmensrecht
Zu den Leistungen im Gesellschaftsrecht zählen insbesondere die Rechtsberatung von Unternehmen sowie die Beratung, Errichtung und Durchführung folgender Verträge im Firmenbuch:
Beurkundungen
Als öffentliche Urkundsperson ist der Notar insbesondere für folgende Beglaubigungen und Beurkundungen zuständig:
Einsichtnahme in Grundbuch und Firmenbuch
Als Träger eines öffentlichen Amtes ist der Notar als Gerichtskommissär zur Einsichtnahme ins Grundbuch und Firmenbuch befugt sowie zur Erstellung öffentlicher beglaubigter Abschriften daraus