Sollten Sie uns aus terminlichen Gründen telefonisch nicht erreichen, dann senden Sie bitte eine E-Mail unter Bekanntgabe Ihrer Rückrufnummer an office@notar-schuessler.at und wir werden uns so rasch wie möglich bei Ihnen melden.
Nutzen Sie auch die Möglichkeit zu einem kostenlosen Erstberatungsgespräch zu Ihren rechtlichen Fragen in meiner Kanzlei oder an einem meiner Sprechtage in den Gemeindeämtern der umliegenden Gemeinden.
Nutzen Sie die Chance eines kostenlosen Erstgespräches.
Keine Sprechtage
an Feiertagen sowie Jänner, Juli und August
Marktgemeinde Göstling / Ybbs | jeden 1. Mittwoch im Monat von 14:00 – 15:30 Uhr |
Marktgemeinde Gresten | jeden 1. Mittwoch im Monat von 10:30 – 12:00 Uhr |
Gemeinde Gresten-Land | jeden 1. Mittwoch im Monat von 9:00 – 10:30 Uhr |
Marktgemeinde Lunz am See | jeden 1. Mittwoch im Monat von 16:30 – 18:00 Uhr |
Marktgemeinde Randegg | jeden 1. Donnerstag im Monat von 16:30 – 18:00 Uhr |