Öffentlicher Notar in Amstetten - Mag. Edgar Schüssler

Leistungen

Wir führen nicht nur die Ihnen bekannten üblichen Notariatstätigkeiten wie Beglaubigungen und Errichtung notarieller Urkunden durch, sondern beraten Sie verschwiegen, objektiv und unparteiisch zwecks Streitvermeidung und Schaffung sicherer Rechtsverhältnisse unter anderem auf den Gebieten:

Liegenschaftsrecht
Die Beratung, Vertragserrichtung bzw. Errichtung einseitiger Erklärung und grundbücherliche Durchführung in Angelegenheiten wie

  • Kauf
  • Treuhandschaft
  • Schenkung / Übergabe / Landwirtschaftliche Übergabe
  • Tausch
  • Realteilung / Grundbücherliche Durchführung Teilungsplan
  • Veräußerung- und/oder Belastungsverbote, Vorkaufsrecht
  • Dienstbarkeiten
  • Löschungserklärungen
  • Grundbücherliche Löschungen von bücherlichen Lasten wie Pfandrecht, Wohnungsrecht, Ausgedinge, Dienstbarkeit

Erbrecht
Als Gerichtskommissär ist der Notar im Auftrag des Gerichts für die Durchführung des Verlassenschaftsverfahrens zuständig. Aus dieser Tätigkeit verfügt der Notar über besondere Kenntnisse im Erbrecht und Verlassenschaftsverfahren.
Zu den Leistungen in diesen Bereichen zählen insbesondere die Beratung, Errichtung und Registrierung im Zentralen Testamentsregister des Österreichischen Notariates von

  • Testamenten
  • Vermächtnissen
  • Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen

Personenvorsorge
Zu den Leistungen  zählen insbesondere die  Beratung, Errichtung und Registrierung folgender Urkunden:

  • Bevollmächtigungsvertrag samt Vorsorgevollmacht
  • Vorsorgevollmacht
  • Gewählte Erwachsenenvertretung
  • Gesetzliche Erwachsenenvertretung
  • Patientenverfügung

Unternehmensrecht
Zu den Leistungen im Gesellschaftsrecht zählen insbesondere die Rechtsberatung von Unternehmen sowie die Beratung, Errichtung und Durchführung folgender Verträge im Firmenbuch:

  • Gründung Personen- oder Kapitalgesellschaft
  • Abtretung eines Geschäftsanteiles
  • Firmenbucheingaben

Beurkundungen
Als öffentliche Urkundsperson ist der Notar insbesondere für folgende Beglaubigungen und Beurkundungen zuständig:

  • Notariatsakte über Rechtsgeschäfte
  • Unterschriftenbeglaubigungen
  • Beglaubigungen von Abschriften
  • Protokollierung von Beratungen und Beschlüssen
  • Solemnisierungen

Einsichtnahme in Grundbuch und Firmenbuch
Als Träger eines öffentlichen Amtes ist der Notar als Gerichtskommissär zur Einsichtnahme ins Grundbuch und Firmenbuch befugt sowie zur Erstellung öffentlicher beglaubigter Abschriften daraus